AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EHP Solutions GmbH

  1. Allgemeines
    1. Für die EHP Solutions GmbH Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen.
    2. Entgegenstehende, abweichende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der EHP Solutions GmbH.
    3. Gültig ist jeweils die aktuellste Fassung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen die auf der Homepage www.e-hp.ch publiziert wird.
    4. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung seitens EHP Solutions GmbH gestattet.
  2. Angebote
    1. Angebote sowie Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
    2. Alle Verkaufspreise sind Netto. Die entsprechende Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Eine Berechnung der Mehrwertsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen gegeben sind.
    3. Die EHP Solutions GmbH behält sich durch Mitteilung an den Vertragspartner vor dem Zeitpunkt der Lieferung vor, den Kaufpreis anzuheben, sofern etwaige ausserhalb des Einflusses der EHP Solutions GmbH stehende veränderte Wechselkurse oder unerwartet angestiegene Rohstoffkosten die EHP Solutions GmbH dazu zwingen.
    4. Eine verbindliche Auftragsannahme erfolgt mit dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben.
  3. Lieferungen
    1. Unter Umständen ist die EHP Solutions GmbH auf die rechtzeitige Übermittlung von notwendigen Dokumentationen, Zeichnungen, Beistellungen etc. durch den Kunden angewiesen. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, behält sich die EHP Solutions GmbH eine entsprechende Anpassung des Liefertermins vor.
    2. Aufgrund von höherer Gewalt und durch die EHP Solutions GmbH nicht zu vertretende Störungen wie beispielsweise Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, etc. verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend.
    3. Bei Lieferabrufen ist der Kunde zum Abruf der Ware inner-halb der vereinbarten Frist verpflichtet. Sollten keine Abrufe schriftlich zwischen den Parteien vereinbart sein, behält sich die EHP Solutions GmbH das Recht vor, nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten, den sofortigen Abruf des vollständigen Auftrages zu verlangen.
    4. Bei Verschiebung des Versandtermins durch den Kunden um mehr als 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft mit Erreichen des bestätigten Liefertermins behält sich die EHP Solutions GmbH vor Lagergebühren in Höhe von 5% p.a. des Materialwertes zu berechnen.
    5. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Angebotspreise FCA Sax nach den jeweils gültigen Incoterms.
  4. Mängel
    1. Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Massgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei der EHP Solutions GmbH.
    2. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge erlöschen die Mängelansprüche.
    3. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
    4. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit dem Gefahrübergang der Ware und endet mit Ablauf einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
    5. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei fristgerechter Mängelrüge. Die EHP Solutions GmbH ist verpflichtet den Mangel zu beseitigen oder eine mängelfreie Ware zu liefern.
    6. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
    7. Ersetzte Ware geht in das Eigentum der EHP Solutions GmbH über.
    8. Ausgeschlossen sind Mängelansprüche bei verkehrsüblichem Verschleiss, Mängel, die infolge unsachgemässer Lagerung, Beanspruchung oder Verwendung nach dem Gefahrübergang entstehen sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
    9. Ersatzlieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, sofern diese nicht auf Basis der Gewährleistung erfolgen, auf Lasten des Kunden. Die EHP Solutions GmbH wird vorab ein entsprechendes Angebot offerieren.
    10. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist die EHP Solutions GmbH berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzen zu lassen.
    11. Ausgenommen von der Haftung sind Mängel, die aufgrund von Konstruktionsvorschriften des Kunden umgesetzt wurden. Veränderungen, bzw. Modifikationen an der Ware durch Dritte, ohne schriftliche Freigabe seitens der EHP Solutions GmbH, führen ebenfalls zum Erlöschen der Gewährleistung.
  5. Schutz- und Urheberrechte
    1. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten ergeben, haftet die EHP Solutions GmbH nicht, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Deutschland oder Schweiz publiziert ist.
    2. Der Kunde hat der EHP Solutions GmbH unverzüglich von bekannt werden der Schutzrechtsverletzungen zu informieren.
    3. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder er die EHP Solutions GmbH nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.
    4. Sofern die EHP Solutions GmbH Produkte gemäss den Spezifikationen oder den Anweisungen des Kunden fertigt, haftet dieser dafür, wenn Schutzrechte Dritter verletzt werden
  6. Schadenersatzansprüche
    1. Nach erfolgreicher Prüfung der Arbeitsergebnisse geht die inhaltliche Verantwortung auf den Auftraggeber über.
    2. Die EHP Solutions GmbH haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
    4. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist auf das fünffache der Honorarsumme limitiert.
    5. Die EHP Solutions GmbH garantiert einwandfreie Standardprodukte in Übereinstimmung mit den publizierten Produktspezifikationen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf Fehler, die bei der Anlieferung oder der Endprüfung der Teile beim Kunden auftreten (sog. “Null-km-Fehler” / “Null-Stunden-Fehler”). Darüber hinaus kann die EHP Solutions GmbH keine Garantie übernehmen.
    6. Handelt es sich ausdrücklich um als Funktions- und Versuchsmuster oder Prototyp gekennzeichnete Produkte übernimmt die EHP Solutions GmbH keinerlei Haftung für Schäden, die aus bestimmungswidrigem Gebrauch resultieren.
    7. Die Produkt- und Systemhomologation liegt nicht in der Verantwortung von EHP Solutions GmbH. Bevor die Komponenten einzeln oder als Bestandteil eines gesamthaften Produkts oder Systems in Verkehr gebracht werden, muss vom Hersteller des Gesamtsystems die erforderliche Typenprüfung sichergestellt werden.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die EHP Solutions GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis zur vollständigen Begleichungen aller Forderungen.
    2. Bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Kunden ist die EHP Solutions GmbH berechtigt die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verlangen.
    3. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Kunden berechtigt die EHP Solutions GmbH vom Vertrag zurückzutreten sowie die sofortige Rückgabe der Lieferung zu verlangen.
  8. Zahlungsbedingungen
    1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), soweit nichts anderes vereinbart ist. Diese gelten ab Werk (FCA Sax) einschliesslich Verpackung. Eine Berechnung der Mehrwertsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen gegeben sind.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen binnen 30 Kalendertagen ohne jeden Abzug zu begleichen.
    3. Die EHP Solutions GmbH behält sich vor bei Neukunden oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsrisiko die Zahlungsbedingungen entsprechend auf Vorauszahlung umzustellen.
    4. Zahlungsverzug oder sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die Begleichung von Forderungen gefährden, berechtigen die EHP Solutions GmbH im Weiteren zum Rücktritt der vertraglich vereinbarten Leistung oder ungeachtet ihrer Fälligkeit zum unverzüglichen geltend machen offener Forderungen.
    5. Verbindlichkeiten gegenüber der EHP Solutions GmbH erlöschen erst bei vollständigem Zahlungseingang des fakturierten Betrages auf unser Bankkonto.
    6. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde –auch ohne einer besonderen Mahnung- sofort in Zahlungsverzug.
    7. Die EHP Solutions GmbH behält sich vor bei Überschreiten der Zahlungsfrist Verzugszinsen zu berechnen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Kalenderjahr 5%. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    8. Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen, steht dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    9. Teillieferungen werden sofort fakturiert.
  9. Geheimhaltung
    1. Sämtliche Informationen jeder Art, seien es schriftliche, mündliche, digitale, fototechnische, grafische, zeichnerische oder sonstige Informationen obliegen der Geheimhaltung durch den Kunde gegenüber Dritten. Darunter fallen insbesondere, aber nicht nur, alle Informationen hinsichtlich Produktentwicklungen, Produktdesign, technische Daten, Betriebsabläufe, Preise etc. Dritte sind weder wirtschaftlich und /oder rechtlich verbundene Unternehmen. Informationen sind nur an Mitarbeitern des Kunden weiterzuleiten, welche diese Informationen zur Erfüllung der vertraglichen Aufgabe benötigen. Mit ihnen ist eine übliche Geheimhaltungsvereinbarung abzuschliessen.
    2. Ein fehlender Vermerk der Vertraulichkeit der Information ist unschädlich.
    3. Falls nicht anders vereinbart verpflichtet sich der Kunde bei Vertragsbeendigung zur sofortigen Rückgabe von vertraulichen Informationen an die EHP Solutions GmbH.
  10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Ausschliesslicher und zwingender Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht der Stadt St.Gallen, Schweiz. Soweit zulässig ist das Handelsgericht des Kantons St.Gallen sachlich zuständig, respektive die EHP Solutions GmbH ein allfähiges Wahlrecht zugunsten des Handelsgerichts des Kantons St.Gallen ausübt.
    2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der EHP Solutions GmbH und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (IPR) und des Übereinkommens des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN- Kaufrecht/CISG).